- 1596 -

1279.

doch nach Ostern April 2.

Ch(unegundis), Königin von Böhmen, verbündet sich mit ihrem Gevatter Herzog Wladyslaw von Oppeln zur beiderseitigen Bestrafung der Landschädiger. Alle Streitsachen aus der Zeit vor Ostern, vor dem durch Herzog Heinrich von Breslau vermittelten Frieden, sollen von diesem schiedsrichterlich vertragen werden.
Von beiden Seiten soll Keinem der Ritter gestattet werden, eine neue Burg zu erbauen, sondern nur den Fürsten, die dann sie ihren Rittern zur Verwaltung geben dürfen.

Aus einer Handschrift der Wiener Bibl. jetzt No. 526, p. 122 Boczek, Mähren unter König Rudolph S. 64. Palacky über Formelbücher I. S. 314.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.